Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitsstrafrecht
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts ist bis heute nicht exakt definiert. Unter das Wirtschaftsstrafrecht fallen unter anderem Straftaten im Zusammenhang mit Krisen und Insolvenzen von Unternehmen, wie der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, von Bankrottstraftaten, der Untreue und des Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teil des Wirtschaftsstrafrechts, das alle speziellen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen erfaßt.
Abwehr von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen
Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für eine Insolvenz werden Geschäftsführer regelmäßig auch zivilrechtlich in Haftung genommen. Rechtsanwalt Gaßmann hilft Ihnen bei der Abwehr und Regulierung dieser zivilrechtlichen Ansprüche, wie zum Beispiel:
- Schadensersatzansprüche der Krankenkassen
- Insolvenzgeldforderungen der Bundesagentur für Arbeit
- Schadensersatzansprüche für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
- Private Inanspruchnahme durch Banken für Darlehen der Gesellschaft